Grundsätzlich müssen Abwasserkanäle und
-leitungen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle
verschmutzen das Grundwasser und den Boden.
Zum anderen überlastet in die Abwasser führenden
Rohrleitungen eindringendes Grundwasser
unsere Kommunale Kanalanlage samt Klärwerk.
Dies führt automatisch zu hohen Folgekosten im
Kanalnetz und auf der Kläranlage. Diese Kosten
werden selbstverständlich auf alle Bürger
umgelegt.
Kommunen und große Gewerbebetriebe sind
bereits seit einigen Jahren verpflichtet ihr
Entwässerungssystem flächendeckend kontrollieren
und im Schadensfall sanieren zu lassen.
Im privaten Bereich ist die Dichtigkeit der Abwasseranlagen
vom Eigentümer sicherzustellen und
nachzuweisen. Bei bestehenden Hausanschlüssen
muss nach § 61a Abs. 4 Landeswassergesetz
Nordrhein-Westfalen die erstmalige Dichtheitsprüfung
bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung,
spätestens jedoch bis zum
31.12.2015 durchgeführt und nachgewiesen
werden. Bei Neubauten ist dieser Nachweis schon jetzt Teil
der Bauabnahme.
Nach 20 Jahren ist die Dichtheitsprüfung
erneut durch zu führen und der Kommune nachzuweisen.
>mehr<