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Kanalinspektion
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Grundsätzlich müssen Abwasserkanäle und -leitungen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen das Grundwasser und den Boden. Zum anderen überlastet in die Abwasser führenden Rohrleitungen eindringendes Grundwasser unsere Kommunale Kanalanlage samt Klärwerk. Dies führt automatisch zu hohen Folgekosten im Kanalnetz und auf der Kläranlage. Diese Kosten werden selbstverständlich auf alle Bürger umgelegt.

Kommunen und große Gewerbebetriebe sind bereits seit einigen Jahren verpflichtet ihr Entwässerungssystem flächendeckend kontrollieren und im Schadensfall sanieren zu lassen. Im privaten Bereich ist die Dichtigkeit der Abwasseranlagen vom Eigentümer sicherzustellen und nachzuweisen. Bei bestehenden Hausanschlüssen muss nach § 61a Abs. 4 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die erstmalige Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt und nachgewiesen werden. Bei Neubauten ist dieser Nachweis schon jetzt Teil der Bauabnahme.

Nach 20 Jahren ist die Dichtheitsprüfung erneut durch zu führen und der Kommune nachzuweisen.                       >mehr<

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